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	<title>Blog | Gröbenzell &#8211; Faktencheck</title>
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	<description>Johann G. Böhmer</description>
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	<title>Blog | Gröbenzell &#8211; Faktencheck</title>
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		<title>Hubsi unkaputtbar, aber nicht überall &#8211; Nachbetrachtung zur Kommunalwahl 2026 in Bayern, Gröbenzell und Umgebung und im Landkreis Fürstenfeldbruck</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 15:49:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[In den Wahlen zum Gemeinderat konnte die CSU in Gröbenzell gegenüber 2020 wieder deutlich zulegen (von 29,2 auf 37,5 %). In Sitzen bedeutete das 2 Sitze mehr (von 9 auf 11 von insgesamt 30 Sitzen). Die Zeiten, als man zusammen mit den FREIEN WÄHLERN die absolute Mehrheit hatte (2002 und 2008 mit 13 von 24 Sitzen + Bürgermeister, also 14 ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2026/03/30/hubsi-unkaputtbar-nachbetrachtung-zur-kommunalwahl-2026-in-bayern/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In den <strong>Wahlen zum Gemeinderat </strong>konnte die CSU in Gröbenzell gegenüber 2020 wieder deutlich zulegen (von 29,2 auf 37,5 %). In Sitzen bedeutete das 2 Sitze mehr (von 9 auf 11 von insgesamt 30 Sitzen). Die Zeiten, als man zusammen mit den FREIEN WÄHLERN die absolute Mehrheit hatte (2002 und 2008 mit 13 von 24 Sitzen + Bürgermeister, also 14 von 25), sind nun jedoch zum dritten Mal vorbei. Seit der vorletzten Wahl, also seit 2020, besteht der Gemeinderat aus 31 und nicht mehr bloß aus 25 Mitgliedern &#8211; den Bürgermeister mitgerechnet, da die Einwohnerzahl seither die 20.000er-Grenze überschreitet.</p>



<p>Die FREIEN WÄHLER (FW) Gröbenzell haben erstmals seit ihrem Bestehen am Ort keinen Vertreter im Gemeinderat Gröbenzell. Sie waren dieses Mal gar nicht mit einer eigenen Liste und auch nicht in einer Listenvereinigung angetreten. Die beiden Mandatsträger, die in der Wahlperiode 2020 &#8211; 2026 für die FREIEN WÄHLER im Gemeinderat saßen, Conny Aicher-Leonbacher und Wolfgang Netschert, hatten sich einfach mit auf die Liste der UWG setzen lassen, wo sie die Listenplätze 6 (Leonbacher) und 15 (Netschert) einnahmen. Auf die Idee, für die Kommunalwahl 2026 als ausgewiesene Vertreter der FREIEN WÄHLER mit der UWG eine Listenvereinigung einzugehen, war scheinbar niemand gekommen, oder sie schien &#8211; z. B. wegen des starken Übergewichts der UWG &#8211; nicht opportun. Dann hätten die FREIEN WÄHLER Gröbenzell auch ohne eigene Liste wenigstens nach außen hin noch ein eigenes Profil gewahrt. Zur Begründung hieß es, die FREIEN WÄHLER Gröbenzell hätten dieses Mal keine eigene Liste zusammen gebracht und man habe sich bei der UWG gut aufgehoben gefühlt. Perspektivisch ist allerdings geplant, in Gröbenzell zusammen mit dem neuen Fraktionschef der FREIEN WÄHLER im Kreistag Dr. Stefan Weinberger nach und nach wieder eine starke Ortsgruppe aufbauen.</p>



<p>Es ist gut vorstellbar, dass Netschert und Leonbacher noch unter dem Eindruck der Flugblattaffäre von Hubert Aiwanger aus dem Jahr 2023 standen und sie sich daher scheuten, 2026 erneut für die FREIEN WÄHLER anzutreten. Die Flugblattaffäre war am 25.8.2023 kurz vor der Landtagswahl 2023 durch einen Bericht in der SZ ins Rollen gebracht worden. Sie hatte Aiwanger und Söder massiv unter Druck gesetzt, nachdem die SZ die Aussage eines früheren Lehrers Aiwangers öffentlich gemacht hatte, dass Vertreter der Schule im Schulranzen Aiwangers ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt gefunden hatten. Söder distanzierte sich zwar von dem Inhalt des Pamphlets, sah aber von einer Entlassung Aiwangers aus seinem Amt als Wirtschaftsminister ab, nachdem der Bruder Aiwangers erklärt hatte, <strong>er</strong> habe das Pamphlet geschrieben und nicht sein Bruder, in dessen Schulranzen es gefunden worden war. In der Landtagswahl schadete Aiwanger die Affäre nicht, denn die FREIEN WÄHLER holten 15,8 % der Stimmen, was ein Plus war von 4,2 % gegenüber 2018, und die CSU und die FREIEN WÄHLER setzten ihre Koalition mit Aiwanger als Wirtschaftsminister fort.</p>



<p>In den städtischen Bereichen Bayerns hatte die Affäre allerdings durchaus Nachwirkungen. Solche zeigten sich z. B. sehr deutlich in einigen Nachbarkommunen Gröbenzells, konkret in Olching, Puchheim, Eichenau und Emmering, Kommunen, die traditionell immer Hochburgen der FREIEN WÄHLER waren.</p>



<p>In <strong>Puchheim</strong> firmierten die FREIEN WÄHLER Puchheim e. V. schon sehr bald nach dieser Affäre um, benannten ihren Verein neu als &#8222;Gemeinsam für Puchheim&#8220; (<strong>GfP</strong>) e. V., traten aus dem FW Kreisverband aus und mit einer Liste mit dem neuen Namen GfP bei der Stadtratswahl 2026 an. Sie erzielten aber nur 3,7 % der Stimmen und konnten damit nur noch einen Stadtratssitz erringen.</p>



<p>In <strong>Olching</strong> firmierten die dort traditionell sehr starken FREIEN WÄHLER schon im Frühjahr 2023, also schon vor der Flugblattaffäre, um in eine Gruppe mit Namen <strong>&#8222;Für Olching&#8220; (FO)</strong>,</p>



<p>MM-Tagblatt, 10.3.2023: Die FREIEN WÄHLER Olching haben einen neuen Namen</p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/olching-ort29215/die-freien-waehler-olching-haben-einen-neuen-namen-92134951.html">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/olching-ort29215/die-freien-waehler-olching-haben-einen-neuen-namen-92134951.html</a></p>



<p>traten unter diesem Listennamen jetzt auch bei Stadtratswahl an, erzielten 18,5 % der Stimmen und errangen fünf von 30 Stadtratsmandaten. Damit konnte diese Gruppe die Zahl der Stadtratsmandate, die ab wohl März 2023 schon unter &#8222;FO&#8220; liefen, halten. Ungeachtet dieser neuen Gruppe gibt es in Olching weiter Personen, die noch dem Kreisverband der FREIEN WÄHLER bzw. den FREIEN WÄHLER Bayern angehören.</p>



<p>In <strong>Eichenau</strong> hat sich im März 2024 neben den FREIEN WÄHLER Eichenau eine Eichenauer Bürgervereinigung gebildet (<strong>EBV</strong>), die mit eigener Liste an der Kommunalwahl 2026 teilnahm und gleich 12,5 % der Stimmen errang. Das brachte der Gruppe drei Mandate, somit genauso viel Sitze wie die FREIEN WÄHLER Eichenau, die auf 12,2 % der Stimmen kamen.</p>



<p>In <strong>Emmering</strong> wandelten sich die FREIEN WÄHLER im Februar 2025 in eine neue Gruppe mit Namen Emmeringer Bürgergemeinschaft (EBG) um:</p>



<p><strong>MM-Tagblatt vom 27.2.2025: &#8222;Bloß keine Verwechslung mit Aiwanger-Partei: &#8222;Emmerings Freie Wähler geben sich neuen Namen&#8220;:</strong></p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/emmering-ort28645/emmering-aiwanger-freie-waehler-verwechslung-name-neu-abgrenzung-93593895.html">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/emmering-ort28645/emmering-aiwanger-freie-waehler-verwechslung-name-neu-abgrenzung-93593895.html</a></p>



<p>Dieser Gruppe gelang es auf Anhieb mit 44 % der Stimmen nicht nur neun von 20 Mandaten zu erringen und damit auf Anhieb stärkste Kraft im neuen Gemeinderat zu werden, sondern in der Stichwahl am 22.3.2026 mit dem völlig unbekannten Ulrich Wiltawsky auch noch den Bürgermeisterposten zu erringen. Wiltawsky behielt in der Stichwahl mit 64,3 % der Stimmen klar die Oberhand über den Amtsinhaber Stefan Floerecke von der CSU. Emmering war viele Jahre eine Hochburg der FREIEN WÄHLER, die mit Dr. Michael Schanderl 18 Jahre den 1. Bürgermeister gestellt haben.</p>



<p>In <strong>Germering</strong> kam es zu keiner Neugründung oder Umbenennung der FREIEN WÄHLER. Sie behielten dort ihre zwei von insgesamt 40 Stadtratssitzen.</p>



<p>Keinen Umsturz bei den FREIEN WÄHLERN gab es insofern auch in <strong>Maisach</strong> &#8211; dort blieben die FREIEN WÄHLER mit 7 Sitzen zweitstärkste Kraft nach der CSU, die 10 von 24 Sitzen errang &#8211; und in der <strong>Stadt Fürstenfeldbruck</strong>, wo die FREIEN WÄHLER vier von 40 Sitzen errangen.</p>



<p><strong>Zu den Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen in und um Gröbenzell:</strong><br>In Gröbenzell hat Dr. Daniel Holmer von den GRÜNEN nach 24,5 % im 1. Wahlgang Jens Wäcken von der CSU, der im 1. Wahlgang mit 37,5 % noch deutlich vorne gelegen hatte, in der Stichwahl mit 51,5 % zu 48,5 % geschlagen. Nachdem es in den Bürgermeisterwahlen von 2020 und 2014 schon genauso gelaufen war, dass die nicht in der Stichwahl vertretenen Parteien und Gruppierungen vor der Stichwahl eine Wahlempfehlung für den zweitplatzierten, nicht der CSU angehördenden Kandidaten abgegeben und diesem letztlich zum Sieg verholfen hatten, war es keine Überraschung, dass Dr. Daniel Holmer Jens Wäcken in der Stichwahl noch überholen konnte.</p>



<p>Allerdings war es dieses Mal erheblich knapper, als bei den zwei Wahlen zuvor. Hatte Breitenfellner in der Stichwahl 2014 gegenüber Schäfer noch einen Rückstand von 23,8 % der Stimmen, so hatte Kammerl gegen den Amtsinhaber Schäfer nur mehr einen Rückstand von 7,6 %. Bei der Stichwahl 2026 waren es jetzt nur noch 3,2 % Unterschied, in einer Zahl ausgedrückt 298 Stimmen.</p>



<p>Bei der Bürgermeisterwahl 2014 war Schäfer mit nur 19 Stimmen Vorsprung vor dem drittplatzierten SPD-Kandidaten Florian Ritter in die Stichwahl gekommen. Das zeigt, dass es auf jede Stimme ankommen kann. Die Wahlbeteiligung besonders dann in der Stichwahl spielt eine sehr große Rolle. So lag z. B. der OB-Kandidat der CSU in Germering Hannes Kirmair 2026 nach dem 1. Wahlgang bei einer Wahlbeteiligung von 59,3 % mit 45,3 % weit vor dem zweitplatzierten Daniel Liebetruth von der SPD, der nur auf 28,2 % gekommen war. In der Stichwahl (Wahlbeteiligung nur noch 53,2 %) überholte Liebetruth Kirmair mit 50,5 % zu 49,5 %, was lächerliche 151 Stimmen ausmachte. Damit verlor die CSU das Germeringer Rathaus nach 18 Jahren OB Haas wieder an die SPD. Die Annahme liegt nahe, dass etliche Kirmair-Wähler dachten, es handle sich um eine sichere Sache, und bei der Stichwahl nicht mehr zur Wahl gingen.</p>



<p>In <strong>Olching</strong> jagte <strong>Maximilian Gigl, CSU,</strong> der SPD den Rathaussessel schon im 1. Wahlgang ab. Amtsinhaber Andreas Magg (SPD) hatte allerdings nicht mehr kandidiert. Er trat 2026 gegen Thomas Karmasin (CSU) in der Wahl zum Landrat im Kreis Fürstenfeldbruck an, kam dort aber nicht in die Stichwahl. Dieses gelang Ronja Wurmb-Seibel von Bündnis 90/Die GRÜNEN mit 21,7 % im 1. Wahlgang. Dahinter kamen eben Andreas Magg mit 14,2 % sowie Dr. Stefan Weinberger (FREIE WÄHLER) mit 8,2 %.</p>



<p>In der Stichwahl obsiegte Karmasin mit 56,5 % gegen 43,5% von Ronja Wurmb-Seibel.</p>



<p>In <strong>Puchheim</strong> obsiegte <strong>Thomas Hofschuster (CSU</strong>) in der Stichwahl gegen Jean-Marie Leone von der SPD mit 55,3 % gegen 44,7 %, nachdem Hofschuster im 1. Wahlgang 40,1 % und Leone 21,9 % der Stimmen erzielt hatten. Der SPD-Bürgermeister Norbert Seidl war nur noch für den Stadtrat angetreten (und in diesen auch hinein gewählt worden). In Puchheim werden künftig auch Vertreter der <strong>AfD</strong> im Stadtrat sitzen.</p>



<p>In <strong>München</strong> wurde bekanntlich der langjährige OB <strong>Dieter Reite</strong>r in zwei spektakulären Wahlgängen abgewählt. In der Stichwahl unterlag er <strong>Dominik Krause</strong> (Bündnis 90/Die GRÜNEN) deutlich mit 43,7 % gegen 56,3 %. Bei den Stadtratswahlen wurden erstmals die GRÜNEN stärkste Fraktion im Stadtrat (26,5 %). Die anderen Parteien und Gruppen erzielten 24,9 % (CSU), 19,0 % (SPD), 6,6 % (LINKE), 5,9 % (AfD), 4,7 % (VOLT), 3,4 % (FDP) und 2,5 %  (FW).</p>



<p>Im Münchner Bezirksausschuss 22 Aubing-Lochhausen-Langwied, der auch einen Nachbarn von Gröbenzell repräsentiert, bleibt <strong>Sebastian Kriesel (CSU)</strong> Vorsitzender. Kriesel wurde erstmals auch in den Münchner Stadtrat gewählt.</p>



<p>Somit ergibt sich für Gröbenzell:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Landrat bleibt Thomas Karmasin (CSU)</li>



<li>Im Kreistag wird es in Zukunft auch Vertreter der AfD geben (6 Sitze von 70, Stimmenanteil 9,2 %). Aus Gröbenzell werden in der neuen Sitzungsperiode des Kreistags in der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN Dr. Martin Runge und Dr. Daniel Holmer, in der Fraktion der CSU Jens Wäcken und Bettina Betz und in der Fraktion der SPD Gregor von Uckermann, also insgesamt fünf Personen, vertreten sein. Die GRÜNEN verlieren 5,2, % und die FREIEN Wähler 2,5 %. Ansonsten bleiben die Stimmanteile im Wesentlichen gleich (CSU 37 %, SPD 11,7 %, UBV 5,9%, ÖDP/Parteifreie 2,2 %, FDP 2,4 %, Die LINKE verdoppelt sich nahezu auf 3,3 %).</li>



<li>In den Nachbargemeinden gibt es rundherum neue Bürgermeister:
<ul class="wp-block-list">
<li>im Landkreis (Olching und Puchheim) jetzt Erste Bürgermeister von der CSU statt von der SPD.</li>



<li>in der Stadt München ist der OB von Bündnis 90/Die GRÜNEN statt von der SPD.</li>



<li>im benachbarten BA 22 bleibt alles gleich bzw. wird eher die CSU stärker (dadurch, dass Kriesel nun auch Stadtrat der LH ist).</li>
</ul>
</li>
</ul>



<p>Interessant ist sicher auch, wie sich die Stimmenverhältnisse in Gröbenzell in den Kommunalwahlen seit 2002 entwickelt haben.</p>



<p>Bei den Wahlen für den Gemeinderat und bei den Wahlen des 1. Bürgermeisters stellt sich das im Einzelnen wie folgt dar:</p>



<p></p>



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<p>Zum Schluß noch ein Blick auf die Landkarte für ganz Bayern: </p>



<p>Über ganz Bayern gesehen hat die CSU 12 Landräte verloren, 11 an die FREIEN WÄHLER und einen an die GRÜNEN. Hauptgewinner sind die FREIEN WÄHLER (in der Grafik unten Orange), die jetzt 24 Landräte stellen (unterstützt zum Teil durch andere Gruppierungen), das sind 13 mehr als vorher, während die CSU jetzt nur noch auf 40 Landräte kommt. Die Grünen haben jetzt eine Landrätin, die SPD zwei. Wählergruppen (in der Grafik rosa) stellen vier Landräte, wobei diese stark mit den FREIEN Wählern assoziiert sind. Bei den Oberbürgermeistern gibt es folgendes Bild: CSU zehn (minus eins); SPD zwölf (minus eins), FREIE WÄHLER zwei (Plus zwei), Grüne einer (plus eins) &#8211; dieser aber in der größen Stadt: München (zitiert nach dem Text unter der Abbildung unten aus: MM, Bayern &amp; Region , Ausgabe 24.3.2026: &#8222;Söder schimpft über Fehler vor Ort&#8220;).</p>



<p></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="656" src="https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-1024x656.jpg" alt="" class="wp-image-2370" srcset="https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-1024x656.jpg 1024w, https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-300x192.jpg 300w, https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-768x492.jpg 768w, https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-100x64.jpg 100w, https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-864x553.jpg 864w, https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026-1200x768.jpg 1200w, https://groebenzell-faktencheck.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Screenshot-Karte-Bayr.-stat.-Landesamt-Wahl-zu-den-71-LR-und-25-OberBgm.-in-Bayern-2026.jpg 1318w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Die schraffierten Flächen kennzeichnen die Landkreise und Städte, in denen das Ergbnis nach einer Stichwahl zustande kam.</p>



<p>Während also in Gröbenzell und in den Nachbarorten keine FREIE WÄHLER mehr antraten, waren diese in vielen Teilen Bayerns außerordentlich erfolgreich.  </p>



<p>Man kann gespannt sein, wie es in Gröbenzell und den Nachbarkommunen weiter geht. Die Karten werden auf jeden Fall neu gemischt.</p>



<p></p>



<p>Danke an </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Elements5 Digital auf unsplash</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Farb-Grafik: www.kommunalwahl/2026.bayern.de</li>
</ul>



<p>Excel Tabellen: Johann G. Böhmer, </p>



<p><strong>Quellen:</strong> für 2002: Nachrichten aus der Gemeinde Gröbenzell April 2002; für 2008: Gröbenzell im Blick August 2008; für 2014: webseite der Gemeinde: https://www.groebenzell.de/rathaus-politik/gemeinderat/vergangene-wahlen-und-buergerentscheide/kommunalwahlen-2014.html; für 2020: webseite der Gemeinde: https://okvote.osrz-akdb.de/OK.VOTE_OB/Wahl-2020-03-15/09179126/html5/Gemeinderatswahl_Bayern_116_Gemeinde_Gemeinde_Groebenzell.html; für 2026: <a href="https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/179000/4/20260308">https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/179000/4/20260308</a></p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erstes Ortshistorikertreffen für den Landkreis FFB und Nachbarn am 12.2.2026 im Landratsamt Fürstenfeldbruck</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2026/02/28/ermutigendes-erstes-ortshistorikertreffen-am-12-2-206-im-landratsamt-fuerstenfeldbruck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Feb 2026 07:17:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[Dem Beispiel anderer Landkreise wie Starnberg und Landsberg am Lech folgend hat am 12.2.2026 erstmals auch der Landkreis Fürstenfeldbruck die Ortshistoriker des Landkreises zu einem Vernetzungstreffen eingeladen. Den Anstoß dazu gaben im Frühjahr 2025 Ulrich (Uli) Bähr aus Schöngeising und Johann Böhmer aus Gröbenzell. Nach einer ersten Vorprüfung kam es im Juli 2025 zu einem Gespräch im Landratsamt zwischen den ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2026/02/28/ermutigendes-erstes-ortshistorikertreffen-am-12-2-206-im-landratsamt-fuerstenfeldbruck/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Dem Beispiel anderer Landkreise wie Starnberg und Landsberg am Lech folgend hat am 12.2.2026 erstmals auch der Landkreis Fürstenfeldbruck die Ortshistoriker des Landkreises zu einem Vernetzungstreffen eingeladen. Den Anstoß dazu gaben im Frühjahr 2025 Ulrich (Uli) Bähr aus Schöngeising und Johann Böhmer aus Gröbenzell. Nach einer ersten Vorprüfung kam es im Juli 2025 zu einem Gespräch im Landratsamt zwischen den Ideengebern und der Leitung des Kulturamtes beim Landratsamt. Dabei konnte man darauf aufbauen, dass es ein Jahr vorher gelungen war, der heimatkundlichen Zeitschrift &#8222;Amperland&#8220; auch mit der Unterstützung der Stadt Fürstenfeldbruck und des Landkreises Fürstenfeldbruch neues Leben einzuhauchen, siehe den Faktencheck vom 31.1.2025. Man war sich schnell einig, dass es auf jeden Fall einen Versuch wert sei, für die im Landkreis tätigen ehrenamtlichen Ortshistoriker so ein Treffen zu veranstalten. Nachdem der Landrat sein grundsätzliches Placet gegeben hatte und vor allem auch bereit war, den großen Sitzungssaal im Landratsamt zur Verfügung zu stellen, fand man gemeinsam einen geeigneten Termin, plante die Organisation und den Ablauf. Die Ideengeber steuerten dazu die ihnen bekannten Kontakte bei. Das Kulturamt band die örtlichen Kreisheimatpfleger*innen und Kreisarchivpfleger*innen ein und schrieb alle Kommunen des Landkreises mit der Bitte an, die Einladung an die in der Kommune tätigen Archivar*innen und an die bekannten im Ort mit dem Thema befassten Vereine, Institutionen, Gruppen und Akteure weiterzugeben. In der Zeitschrift &#8222;Amperland&#8220;, Heft 3/2025 erschien ein Hinweis, dass es diese Veranstaltung am 12.2.2026 geben werde, verbunden mit dem Aufruf, sich doch bei Interesse beim Kulturamt des Landkreises anzumelden. Gleichzeitig warben die Herren Bähr und Böhmer für die Teilnahme an diesem Treffen. Tatsächlich folgten dann etwa 70 Ortshistoriker und an dem Thema Interessierte aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck sowie auch noch etliche Akteure und Interessierte aus angrenzenden Kommunen wie Aubing und Lochhausen.</p>



<p>Landrat Karmasin hatte von Anfang an zugesagt, nicht nur die Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen, sondern auch ein Grußwort zu sprechen. Er war sichtlich überrascht, dass die Einladung ein so großes Echo gefunden hatte. Vor allem war er überrascht, dass er unter den Teilnehmenden viele bekannte Gesichter sah, von denen er gar nicht wußte, dass sie nicht nur politisch engagiert sind, sondern auch sich für die Ortsgeschichte so sehr engagieren würden, dass sie hier teilnehmen.</p>



<p>Es folgten sehr informative Aufgabenbeschreibungen und Tätigkeitsberichte der (ehrenamtlichen) Kreisarchivarin Frau Dr. Birgitta Klemenz, die für den westlichen Landkreis zuständig ist, und ihres ebenso ehrenamtlich tätigen Kollegen Stefan Pfannes, der für den östlichen Teil des Landkreises zuständig ist, wie auch der Kreisheimatpflegerin Frau Susanne Poller &#8211; sie ist zuständig für den Bereich Denkmalpflege &#8211; und ihres Kollegen Markus Wild , der für den Bereich Archäologie zuständig ist. </p>



<p>Dazu folgende Erläuterung:</p>



<p>Ausgangspunkt für die Tätigkeit der (ehrenamtlichen) Kreisarchivpfleger und der von ihnen betreuten kommunalen Archive sind das Bayerische Archivgesetz, dort Art. 13 Abs. 2, und die Bayerische Gemeindeordnung, Art. 57 Abs. 1. Die Aufgaben reichen von der Bewahrung, Bewertung und Erschließung bis zur Nutzbarmachung und Auswertung der Schriftgutüberlieferung der Kommunen. Die Archive sind praktisch das Gedächtnis der staatlichen Behörden und Gerichte, die ihr Schriftgut in regelmäßigen Abständen dem Staatsarchiv anbieten, das dann entscheidet, was archivwürdig ist, und dieses Schriftgut dann in seinen Bestand übernimmt. Eine Kommune muss sich hingegen um die Bewahrung des bei ihr anfallenden archivwürdigen Schriftgutes selbst kümmern. Dazu ist die Unterstützung durch Kreisarchivare sehr wichtig.</p>



<p>Herr Pfannes berichtete, dass er privat auch noch die Pfarrverbandsarchive Maisacher Land und Glonnauer Land betreut.</p>



<p>Es stellten sich verschiedene Geschichtsvereine und Arbeitskreise vor, so stellte z. B. Ulrich Bähr den Arbeitskreis &#8222;Altwege&#8220;, der sich u.a. gerade mit der Vorbereitung einer Dokumentation der ehedem durch unsere Gefilde führenden Römerstraße befasst, und seine Geschichtsplattform <em>www.geschichte-ffb.de </em>vor, die eine Fülle von Infos für Heimatforscher und einen newsletter anbietet. Manfred Amann berichtete vom Geschichtsverein Alling, der vor vier Jahren mit einer Ausstellung zur Schlacht bei Hoflach begann, Hartwig Lucht von der Arbeit an der Chronik von Oberschweinbach, Jürgen Grohmann vom Philatelistenverein Fürstenfeldbruck, Dieter Hess aus dem Archiv in Türkenfeld , Fritz Aneder von dem Projekt der Erfassung von Kulturlandschaftselementen, Marianne Schuon von den Projekten des Vereins &#8222;D Buachamer&#8220;, Toni Drexler von seinen laufenden Pubklikationen im Gemeindeblatt Haspelmoor und der Produktion von podcasts, um junge Leute zu erreichen, Hermann Ludwig, Alling, von seiner Familienforschung anhand von Einträgen im Kirchenbuch, Egbert Scherello vom Aubinger Archiv, um nur einige Beiträge zu nennen.</p>



<p>Uli Bähr und Monika Baumgartner warben anschließend erfolgreich um neue Abonnenten für die Zeitschrift &#8222;Amperland&#8220;. Uli Bähr sprach dabei im Auftrag des Chefredakteurs Prof. Dr. Wilhelm Liebhart.</p>



<p>Es folgte ein Kurzreferat von Johann Böhmer über neuere Publikationen zur Gröbenzeller Ortsgeschichte. Seine eigene Autorentätigkeit begann mit einem Buch im Jahr 2020 zum 450-jährigen Jubiläum von Gröbenzell, für das er von einem befreundeten Ortshistoriker aus Aubing, Franz Fürst &#8211; er nahm ebenfalls an dem Treffen teil &#8211; bei einem Lesekurs im Staatsarchiv München den Anstoß erhielt. Es ging dann weiter mit einem Begleitbuch zu einer Ausstellung des Historischen Vereins &#8222;Die Gröbenhüter&#8220; im Gröbenzeller Torfmuseum, das sich mit dem vielfältigen Wirken eines Gröbenzeller Pioniers Albert Meyer befasste. Dieser war Tiefbauingenieur bei der Stadt München, gleichzeitig in Gröbenzell vielfältig ehrenamtlich engagiert und ein hervorragender Fotograf, Zeichner, Maler und überdies der erste Ortschronist mit einer selbst illustrierten Chronik von Gröbenzell aus dem Jahr 1931. Weiter stellte Böhmer kurz von Alfons Wahr dessen Buch aus dem Jahr 2022 &#8222;Im Garten der Erinnerung &#8211; persönliche Erlebnisse in Gröbenzell&#8220;, dann von Dr. Winfried Bauer die Festschrift zu 100 Jahre St. Johann Baptist aus dem Jahr 2025 und schließlich von ihm selbst eine &#8222;Kurze Ortsgeschichte Gröbenzell&#8220; vor, die er zuerst 2025 auf dieser website veröffentlicht hat und die jetzt gerade mit Abbildungen angereichert in mehreren Folgen in der Zeitschrift Amperland erscheint.</p>



<p>Am Ende gab es Gelegenheit für die Teilnehmer, die Referenten zu befragen, sich persönlich kennen zu lernen und sich untereinander auszutauschen. Das Echo war rundweg positiv. Der Plan, ein solches Treffen reglmäßig auszurichten, wurde allseits begrüßt.</p>



<p></p>



<p>Foto: Johann Böhmer</p>



<p></p>



<p></p>



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<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Jahresrückblick Faktencheck 2025</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2026/01/05/jahresrueckblick-faktencheck-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jan 2026 14:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[Aus Zeitgründen muss sich dieser Rückblick auf zwei wichtige Themen beschränken, die gleich die Januarsitzung dominiert haben und deren Erledigung teilweise noch bis in die Juli-Sitzung hin, heißt bis zur Entlastung des Bürgermeisters für den Haushalt 2022, andauerte. In Gröbenzell ging es im Rathaus Anfang Januar gleich richtig heftig los. Während die FFB-SZ in der Ausgabe vom 2.1.2025 noch relativ ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2026/01/05/jahresrueckblick-faktencheck-2025/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Aus Zeitgründen muss sich dieser Rückblick auf zwei wichtige Themen beschränken, die gleich die Januarsitzung dominiert haben und deren Erledigung teilweise noch bis in die Juli-Sitzung hin, heißt bis zur Entlastung des Bürgermeisters für den Haushalt 2022, andauerte.</p>



<p>In Gröbenzell ging es im Rathaus Anfang Januar gleich richtig heftig los. Während die FFB-SZ in der Ausgabe vom 2.1.2025 noch relativ moderat titelte &#8222;Beschwerde gegen den Bürgermeister&#8220;, ging das Tagblatt in der Ausgabe vom 3.1.2025 mit der Überschrift: &#8222;Es rappelt ordentlich im Rathaus&#8220; gleich in die Vollen. Auf merkur.de war derselbe Bericht überschrieben mit: &#8222;Bürgermeister im Clinch &#8211; SPD reicht Beschwerde ein&#8220;. Gemeint war ein <strong>Clinch zwischen dem ersten Bürgermeister Schäfer und dem Zweiten Bürgermeister Runge</strong>.</p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/buergermeister-im-clinch-nach-bauausschuss-spd-reicht-beschwerde-ein-93495518.html">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/buergermeister-im-clinch-nach-bauausschuss-spd-reicht-beschwerde-ein-93495518.html</a></p>



<p>Die SPD-Fraktion hatte am 16.12.2024 in einem Schreiben an den 1. Bürgermeister von diesem gefordert, in der Januarsitzung des Gemeinderats einen Bericht zur Frage der Einbindung des Bauausschussvorsitzenden (und 2. Bürgermeisters) Martin Runge in die Beschlussvorbereitung des Bauausschusses zu geben. Hinzu komme, so Falk in jenem Schreiben, dass der 1. Bürgermeister in der Bauausschusssitzung vom 26.11.2024 massiv und unberechtigt in den Sitzungsverlauf eingegriffen habe. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Peter Falk hatte die örtliche Presse über diesen Antrag informiert. Anlaß für diesen Antrag war, dass Runge, als er in der Bauausschussitzung vom 26.11.2024 die Sitzungsvorlage zu TOP 7 (Bauantrag zu einer Nutzungsänderung der so genannten <strong>hippen Halle</strong> auf dem Grundstück Weidegrund 1) vehement kritisiert hatte, von Schäfer noch in der Sitzung beschuldigt worden war, er würde die Verwaltung über Gebühr kritisieren und er, Schäfer, müsse sich daher nun schützend vor seine Mitarbeiter stellen, und dass Runge in der Beratung zu diesem TOP öffentlich beklagt hatte, er würde seit neuestem von der Sitzungsvorbereitung praktisch ausgeschlossen und er werde daher in seiner Arbeit als Vorsitzender des Bauausschusses desavouiert. In der Sache ging es dabei darum, ob der Bebauungsplan Nr. 8 &#8222;Gewerbegebiet&#8220; nun für die Beurteilung des Bauantrags heranzuziehen war oder &#8211; wegen Ungültigkeit &#8211; nicht. Falk hatte, wie beide Zeitungen berichteten, mit einer Dienstaufsichtsbescherde noch eins draufgesetzt, indem er dem Bürgermeister außerdem vorwarf, er sei persönlich beteiligt gewesen und hätte auf den Verlauf der Sitzung gar nicht Einfluß nehmen dürfen. Diesen Vorwurf begründete Falk mit der Beziehung Schäfers zu dem Bauwerber, der den verfahrensgegenständlichen Bauantrag gestellt hatte, weil Schäfer die Halle ursprünglich gemeinsam mit diesem Bauwerber erworben hatte.</p>



<p>Man kann dem Kasten neben dem eigentlichen Tagblattbericht &#8211; er hat die Überschrift: &#8222;Durfte der Bürgermeister sich einmischen ?&#8220; &#8211; entnehmen, dass die Kommunalaufsicht der Ansicht Falks zu der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht gefolgt ist. Offenbar hob die Kommunalaufsicht darauf ab, ob der Beschluss, um den es in diesem TOP ging (Bauantrag des K. auf Nutzungsänderung) Schäfer einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen konnte, und verneinte sie das.</p>



<p><strong>Faktencheck:</strong></p>



<p>Es ist zwar richtig, dass im Rahmen des Art. 49 Gemeindeordnung ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil für die Annahme eines relevanten Vor- oder Nachteils und damit für einen gesetzlichen Ausschluss von Beratung und Abstimmung zu einem TOP gefordert wird, jedoch fallen damit Sachverhalte wie der einer nachwirkenden Vertragspflicht &#8211; eine solche hätten wir hier (nachwirkend zum Erwerb und zur Realteilung) &#8211; auch dann unter den Tisch, wenn sich das betreffende Ratsmitglied &#8211; dazu zählt auch der Bürgermeister &#8211; auffällig verhält.</p>



<p>Tatsächlich verhielt sich Schäfer in der Sitzung auffällig, da er in die Beratung eingriff und Runge, die Sitzungsteilnehmer und indirekt auch die anwesenden Zuhörer zu belehren versuchte, das Verwaltungsgericht München habe in einer anderen Sache (ergänze: die Sache betraf eine Nachbarklage gegen einen von Schäfer für seinen Teil der Halle gestellten Bauantrag), den Bebauungsplan Nr. 8 entgegen der Behauptung Runges &#8222;nicht aufgehoben&#8220; und der Ausschuss habe &#8222;nur zu beschließen, ob der Antrag seines Nachbarn zum Umbau genehmigungsfähig&#8220; sei. Diese Parteinahme Schäfers für den Antragsteller jenes Bauantrags, der in TOP 7 der Bauausschusssitzung vom 26.11.2024 behandelt worden ist, war auffällig, weil sie darauf abzielte, eine offensichtliche Unrichtigkeit in der von der Verwaltung ohne die Mitwirkung Runges gefertigten Beschlussvorlage zu kaschieren. </p>



<p>Runge hatte mit seiner Beanstandung der Beschlussvorlage natürlich völlig recht und das wußte Schäfer auch. Denn Schäfer war in einem Bescheid vom 12.9.2024 des Landratsamts zu einem von ihm gestellten Bauantrag für seinen Hallenteil ganz klar mitgeteilt worden, wie das Landratsamt und das Verwaltungsgericht die Sache ansehen, dass nämlich der Bebauungsplan vom Verwaltungsgericht in Gänze für unwirksam erklärt worden ist. In dem Antrag vom 20.1.2025 zitiert die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN aus diesem Bescheid wörtlich wie folgt, siehe dazu Beschlussvorlage zu TOP 12 der Gemeinderatssitzung vom 30.1.2025:</p>



<p>„<em>Vollzug der Baugesetze; Bauvorhaben: Errichtung von 4 Containereinheiten für Igelauffangstation, Boardinghouse (Beherbergungsbetrieb mit 123 Betten) Handwerker und Büros, Bauort: Am Weidegrund 1 a, 82194 Gröbenzell, Fl.-Nr. 3238/3 der Gemarkung Gröbenzell, Bauantrag vom 8.7.2023, S. 6:</em></p>



<p><em>Mit seinem Urteil in dieser Verwaltungsstreitsache vom 24.1.2024 (Az. M 29 K 22.1568) hat das Bayerische Verwaltungsgericht München den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Gröbenzell (Bebauungsplan Landratsamt-Nr. 357) <strong>in Gänze für unwirksam erklärt</strong>, da ein durchgreifender Bekanntgabemangel vorliegt. Das hier gegenständliche Bauvorhaben BV-Nr. 2023-0331 ist deshalb nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Die beantragten Nutzungen (Beherbergungsbetrieb, Handwerksbetriebe, Büros und Igelauffangstation) sind in dem faktischen Gewerbegebiet allgemein zulässig (§ 8 Abs. 1 BauNVO)“ </em>(Hervorhebung durch FAKTENCHECK).</p>



<p>Dass Runge völlig recht hatte, wussten auch die Verwaltung und alle Mitglieder des Gemeinderats:Dies ergibt sich allein aus der Art und Weise, wie der Antrag der GRÜNEN vom 20.1.2025 in TOP 12 der Gemeinderatssitzung vom 30.1.2025 im Gemeinderat behandelt worden ist, denn der Antrag wurde einstimmig angenommen und die Verwaltung wurde beauftragt, &#8222;<em>die weiteren Schritte einzuleiten</em>&#8222;.</p>



<p>Bei der Recherche, was nun aus diesem einstimmigen Beschluss geworden ist, kommt man zu <strong>TOP 10 der Gemeinderatssitzung vom 27.2.2025: &#8222;Bauleitplanung: Stellungnahme der AR Messerschmidt und Kollegen PartmbH bezüglich des Bebauungsplans 8</strong>&#8222;, erfährt aus dem Sitzungsprotokoll aber nur, dass der TOP zurückgestellt wurde und in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden sollte.</p>



<p>Zwar haben seitdem nun zwölf Gemeinderatssitzungen stattgefunden, jedoch stand auf keiner dieser Sitzungen &#8211; jedenfalls nicht im öffentlichen Teil &#8211; dieser Punkt erneut auf der Tagesordnung.</p>



<p>Man kann nur vermuten, dass diese Nichtbehandlung der Sache damit zusammenhängt, dass der Bauamtsleiter Roland Schmidt, wegen dessen Auftreten ihm gegenüber Runge in der Bauausschusssitzung im November 2024 mit Schäfer so zusammen gestoßen war , die Gemeinde im Sommer 2025 für eine Stelle bei einer Kommune in Baden-Württemberg schon wieder verlassen hat obwohl er seinen Dienst bei der Gemeinde Gröbenzell erst am 1.10.2024 angetreten hatte.</p>



<p><strong>FFB-Tagblatt und merkur.de vom 9.7.2025: &#8222;Erneuter Wechsel im Bauamt steht bevor</strong>&#8220; von Kathrin Böhmer und Guido Verstegen </p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/erneuter-wechsel-im-bauamt-steht-bevor-93824529.html">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/erneuter-wechsel-im-bauamt-steht-bevor-93824529.html</a></p>



<p>Man könnte sich denken, dass die Sache mit dem Ausscheiden Schmidts damit für Runge und seine Fraktion vorläufig erledigt war.  Möglicherweise wollte man mit dem Verzicht auf die öffentliche Vorstellung dieses Anwaltsgutachtens nur eine weitere Peinlichkeit vermeiden. </p>



<p><strong>Bleibt die Frage</strong>, wie es jetzt mit dem Auftrag, den der Gemeinderat der Verwaltung auf den Antrag der GRÜNEN hin in dem Beschluss am 30.1.2025 erteilt hat, steht und wie der Gemeinderat und die Verwaltung mit den Bekanntmachungsmängeln umgehen sollen.</p>



<p>Die Perspektive ist wohl eher nicht günstig. Im Januar 2024 war das Thema der ungültigen Bebauungspläne in der Gemeinde Gröbenzell aufgrund des o.g. Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 24.1.2024 zu einer Nachbarklage eines Anwohners auf der gegenüberliegenden Straßenseite der sog. hippen Halle öffentlich geworden. Zwar hatte das Verwaltungsgericht die Nachbarklage abgewiesen, was für den Bauherrn Bürgermeister Schäfer günstig war, jedoch hatte der Richter in diesem Verwaltungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht München in der mündlichen Verhandlung am 24.1.2024 ausgeführt, dass er den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet wegen eines Bekanntmachungsmangels &#8211; gemeint war: in Gänze &#8211; als unwirksam ansieht.</p>



<p><strong>FFB-Tagblatt und merkur.de vom 26.1.2024: &#8222;Schlamperei im Rathaus fliegt vor Gericht auf&#8220; von Susanne Schwind</strong></p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-klage-halle-weidegrund-schaefer-schlamperei-92797317.html?utm_source=_shared">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-klage-halle-weidegrund-schaefer-schlamperei-92797317.html?utm_source=_shared</a></p>



<p>Möglicherweise bezweifelte Runge, dass von einer Stellungnahme der oben genannten Rechtsanwälte Messerschmidt und Kollegen irgend ein substantiell weiterführender Beitrag zu erwarten war, da es bereits eine relativ ausführliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde aus dem Jahr 2015 und eine Untersuchung einer anderen Anwaltskanzlei zu dem Thema gab. Es stellt sich weiter die Frage, wie und von wem die Rechtsanwälte Messerschmidt und Kollegen instruiert worden sind. Wenn Runge nicht miteinbezogen worden ist, stellt sich die Frage, ob diese Anwälte von der Tatsache und dem Inhalt der bei der Gemeinde schon vorliegenden Stellungnahmen in Kenntnis gesetzt worden sind.</p>



<p>Nach Bekanntwerden des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 24.1.2024 fragte Susanne Schwind vom Fürstenfeldbrucker Tagblatt sofort bei Bürgermeister Schäfer nach, ob es denn in der Gemeinde weitere Bebauungspläne gäbe, die solche überraschenden Fehler aufweisen. Laut dem von Frau Schwind verfassten, oben erwähnten Zeitungsartikel vom 26.1.2024 antwortete Schäfer auf diese Frage, er könne das &#8222;<em>aus dem Stehgreif nicht beantworten</em>&#8222;, er vermute aber, &#8222;<em>der eine oder andere wird es schon sein</em>&#8222;.</p>



<p>In Anbetracht der Tatsache, dass das Problem der unentdeckt unwirksamen bzw. mangels wirksamer Bekanntgabe nie wirksam gewordenen Bebauungspläne schon 2015 in der Gemeinde entdeckt und die einzuleitenden Maßnahmen damals schon im Gemeinderat öffentlich erörtert worden sind, klingt diese Äußerung Schäfers arg naiv.</p>



<p>Vollends unglaubwürdig jedoch wird diese Äußerung Schäfers, wenn man bedenkt, dass er Grundstücke in dem betreffenden, vom Scheinbebauungsplan Nr. 8 umfassten Gebiet hat und dass er vor allem den Anteil an dem Grundstück mit der hippen Halle, heute &#8222;Am Weidegrund 1 und 1 a&#8220;,  erst 2017 erworben hat.</p>



<p>Wie eingangs ausgeführt, haben sowohl Runge wie auch Falk mit ihren Fraktionen versucht, eine an Recht und Gesetz orientierte Vorgehensweise durchzusetzen. Dabei wurde ihnen von Teilen des Gemeinderats teils unterschwellig teils offen auch noch nach althergebrachter Manier Profilierungssucht unterstellt.</p>



<p><strong>Damit zum zweiten wichtigen Thema auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 30.1.2025: </strong></p>



<p>In <strong>TOP 13 </strong>waren das wieder einmal die nach Meinung der Kommunalaufsicht zu Unrecht aus der Gemeindekasse bezahlten Honorarforderungen der Anwaltskanzlei, die der 1. Bürgermeister zur Abwehr von kritischen facebook-Eintragungen eingeschaltet hatte. Der TOP 13 lautete: „<em><strong>Rechtsangelegenheiten des Ersten Bürgermeisters: Rückforderung der Anwaltskosten des Bürgermeisters</strong></em>“.</p>



<p>Die Beschlussvorlage und das Protokoll zu diesem TOP bestehen jeweils nur aus zwei bzw. einem nichtssagenden Satz: „Die Berichterstattung zum aktuellen Stand des Verfahrens erfolgt mündlich in der Sitzung. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis“, so die Beschlussvorlage, bzw.: „Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Verfahren zur Kenntnis“, so das Protokoll.</p>



<p>Eine Abstimmung über die Kenntnisnahme hat offenbar nicht stattgefunden.</p>



<p>Um was es in diesem TOP ging, erfuhr die Öffentlichkeit durch die Medien. Danach hatte am 15.1.2025 ein Gerichtstermin in jener beim LG München I anhängigen Honorarsache stattgefunden, die sich grob gesagt im Dreiecksverhältnis „Schäfer – Anwälte des Bürgermeisters &#8211; Gemeinde&#8220; abspielte. Man erfuhr gleichzeitig, dass am 28.2.2025 ein Entscheidungsverkündungstermin anstand.</p>



<p><strong>FFB-Tagblatt und merkur.de vom 17.1.2025: &nbsp;&#8222;Erste Einschätzung bei Streit um Anwaltskosten&#8220; von Guido Verstegen</strong></p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/groebenzell-streit-buergermeister-gericht-anwaltskosten-richter-urteil-erste-einschaetzung-93520551.html">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/groebenzell-streit-buergermeister-gericht-anwaltskosten-richter-urteil-erste-einschaetzung-93520551.html</a></p>



<p><strong>FFB-SZ und sueddeutsche.de vom 17.1.2025: &#8222;Landgericht verhandelt über Gröbenzeller Honoraraffäre&#8220; von Florian J. Hartmann</strong></p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/gemeinde-groebenzell-martin-schaefer-anwaltshonorar-landgericht-muenchen-lux.81y5VRE5RyMKTzJfczRhDT">https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/gemeinde-groebenzell-martin-schaefer-anwaltshonorar-landgericht-muenchen-lux.81y5VRE5RyMKTzJfczRhDT</a></p>



<p>In dem Bericht des Tagblatts erfuhr man weiter, dass es in der Parallelsache vor dem <strong>Amtsgericht Fürstenfeldbruck</strong>, in der es um eine Klage der Anwälte Schäfers gegen Schäfer auf Zahlung eines Honorarrestes ging, schon am 23.10.2024 eine mündliche Verhandlung und <strong>am 4.12.2024 ein Urteil gegeben hatte (Az. 7 C 331/24),</strong> in dem Schäfer verurteilt worden war, an seine Rechtsanwälte noch einen Honorarrest von 601,84 € nebst Zinsen zu zahlen, dass aber dieses Urteil noch nicht rechtskräftig war, weil Schäfer dagegen Berufung eingelegt hatte.</p>



<p>Über das Urteil des Amtsgerichts vom 4.12.2024 hatte es im Dezmber 2024 in der örtlichen Presse nur einen relativ kurzen Bericht auf SZ.de bzw. in der FFB-SZ gegeben:</p>



<p><strong>SZ.de vom 11.12.2024: &#8222;Schäfer muss Anwaltshonorar bezahlen&#8220;</strong>  und <strong>FFB-SZ vom 12.12.2024: &#8222;Schäfer muss Anwalt bezahlen&#8220; von Gerhard Eisenkolb</strong></p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/gericht-anwaltskosten-groebenzell-persoenlichkeitsrecht-lux.Ve5qMiUgXvo5nxzSFTpMFc">https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/gericht-anwaltskosten-groebenzell-persoenlichkeitsrecht-lux.Ve5qMiUgXvo5nxzSFTpMFc</a></p>



<p>Nach den Presseberichten vom 17.1.2025 stellte sich die von Schäfer beauftragte Kanzlei in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I ahnungslos und reklamierte Vertrauensschutz. Sie habe nicht gewusst und auch nicht wissen können, dass es sich um eine Privatangelegenheit Schäfers handle. Schäfer sei ein erwachsener Mann und zudem Bürgermeister, er müsse es doch wissen, wenn etwas eine Privatangelegenheit sei. Nach den Presseberichten warf der für die Klägerin auftretende Partner der Kanzlei den Vertretern der Gemeinde in der Verhandlung vor, diese sei bisher nicht auf die Idee gekommen, ihrerseits Regressansprüche gegen Schäfer anzumelden. Schäfer und nicht die Kanzlei sei der richtige Anspruchsgegner.</p>



<p>Nach diesen Presseberichten zeichnete sich ferner schon in der Verhandlung am 15.1.2025 ab, dass der Einzelrichter der zuständigen Kammer des Landgerichts der Auffassung der Anwälte Schäfers (und damit der Klägerin), und nicht der Auffassung der Vertreter der auf Zahlung widerklagenden Gemeinde zuneigte.</p>



<p>Tatsächlich wies der Einzelrichter der Kammer am Landgericht dann auch am 28.2.2025 die Widerklage der Gemeinde ab. Das Tagblatt berichtete darüber ein knappes Monat später:</p>



<p><strong>FFB-Tagblatt vom 22./23.3.2025 und inhaltsgleich</strong> <strong>merkur.de vom 24.3.2025: „Gemeinde verliert im Honorarstreit“ von Guido Verstegen</strong></p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/nun-die-anwaltskosten-gemeinde-groebenzell-verliert-im-honorar-streit-wer-bezahlt-93640328.html">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/nun-die-anwaltskosten-gemeinde-groebenzell-verliert-im-honorar-streit-wer-bezahlt-93640328.html</a></p>



<p>Die FFB-SZ berichtete über dieses Urteil vom 28.2.2025 noch etwas später im Zusammenhang mit der sich aufgrund des Urteils stellenden Frage, wie die Gemeinde nun ihr Geld vom Bürgermeister zurückbekommen will:</p>



<p><strong>sueddeutsche. de vom 31.3.2025 und FFB-SZ vom 1.4.2025: &#8222;Wie Gröbenzell sein Geld zurückbekommen will&#8220; von Gerhard Eisenkolb</strong></p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/rechtsanwalt-kosten-rechnung-verwaltungsgericht-li.3228887">https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/rechtsanwalt-kosten-rechnung-verwaltungsgericht-li.3228887</a></p>



<p><strong>Zur Rekapitulation:</strong></p>



<p>Die Anwälte Schäfers hatten zunächst die Gemeinde zunächst auf Feststellung verklagt, dass die Gemeinde von den Anwälten keine Rückzahlung verlangen konnte. Daraufhin hatte die Gemeinde Widerklage gegen die Anwälte auf Rückzahlung sämtlicher vom Konto der Gemeinde an die Anwälte geflossener Gelder, insgesamt rund 10.000 € erhoben, weil das Geld zwar &#8211; offenbar auf Anweisung Schäfers – aus der Gemeindekasse an die Anwälte bezahlt worden war, diese aber wussten oder hätten wissen müssen, dass nicht die Gemeinde, sondern der Bürgermeister als Privatmann den Betrag schuldete, weil die Abwehr der negativen Äußerungen auf facebook, gegen die sich Schäfer wehrte, eine Privatangelegenheit und keine dienstliche Angelegenheit Schäfers gewesen sei und weil die Gemeinde diese Kosten auch nicht freiwillig habe übernehmen dürfen.</p>



<p><strong>Der Faktencheck vom 23.2.2025 „<em>Angestrengtes Auf-der-Stelle-treten…</em>“ kritisierte das Schweigen der Medien zu diesem doch bemerkenswerten TOP in der Gemeinderatssitzung vom 30.1.2025</strong>.</p>



<p>Tatsächlich hat FAKTENCHECK dieses peinliche Thema bis dato in keinem späteren Beitrag mehr behandelt, sodass die Sache hiermit zu Ende berichtet werden soll:</p>



<p>Die Berufungsfrist gegen das für die Gemeinde negative Urteil des LG München I lief am 4.4.2025 ab. </p>



<p>Deshalb stand die Sache am 27.3.2025 wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats.</p>



<p>Der Richter beim Amtsgericht war der Sichtweise der klagenden Anwaltskanzlei gefolgt und begründete sein Urteil vom Dezember 2024 damit, dass Schäfer den Anwaltsvertrag und die Vergütungsvereinbarung als natürliche Person abgeschlossen und zum Beispiel auch eine Widerrufsbelehrung als Verbraucher unterzeichnet habe. Somit sei er der Schuldner der Forderung und nicht die Gemeinde.</p>



<p>Zu dem Parallelverfahren vor dem Landgericht München I ist es wie folgt gekommen:</p>



<p>Die Gemeinde hatte schon 2024 die Rechtsaufsicht des Landratsamtes befragt, wie der Sachverhalt zu beurteilen sei, und die Auskunft erhalten, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vom Geschädigten selbst geltend zu machen sind und dass die Bezahlung der Anwaltshonorare aus der Gemeindekasse daher ein Fehler war.</p>



<p><strong>FFB-SZ und sueddeutsche.de vom 16.7.2024: „Gröbenzeller Gemeinderat musste Anwaltskosten zurückfordern“ von Gerhard Eisenkolb</strong></p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/landratsamt-groebenzell-rechtstreit-honorar-anwalt-lux.LPx4aH1Fq6aVewoToFESB">https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/landratsamt-groebenzell-rechtstreit-honorar-anwalt-lux.LPx4aH1Fq6aVewoToFESB</a></p>



<p>Da der Gemeinderat diese Zahlungen nach Auffassung der Kommunalaufsicht auch nicht nachträglich absegnen konnte, musste der Gemeinderat zwecks Rückforderung tätig werden. Bloß an wen sollte sich die Gemeinde dazu wenden, an den Nutznießer im Hintergrund Schäfer, der von einer Verbindlichkeit befreit worden war, oder an die Anwaltskanzlei, an die das Geld geflossen war ?</p>



<p>Der Gemeinderat beschloss &#8211; wie man annehmen darf: nach anwaltlicher Beratung -, das zu Unrecht bezahlte Geld direkt von den Empfängern der Leistung, also von den von Schäfer mit der Sache mandatierten Anwälten zurückzufordern, und nicht von Martin Schäfer.</p>



<p>Nachdem die Anwälte Schäfers Ende November 2023 ein entsprechendes Forderungsschreiben der Gemeinde und dann Ende Januar 2024 noch eine Mahnung mit kurzer Frist erhalten hatten, warteten sie eine Klage der Gemeinde gar nicht mehr ab, sondern gingen taktisch klug gleich selbst in die Offensive. Sie erhoben beim Landgericht München I eine sogenannte negative Feststellungsklage, dass die Gemeinde von ihnen in dieser Sache nichts zu fordern habe. Damit waren sie schließlich, wie das am 28.2.2025 vom Einzelrichter der 30. Zivilkammer des LG München I verkündete Urteil zeigt, auch tatsächlich erfolgreich. Der Erfolg bestand darin, dass die von der Gemeinde auf die Festsellungsklage hin erhobene Widerklage auf Rückzahlung des Geldes abgewiesen wurde. Der Feststellungsantrag hatte sich durch die Widerklage erledigt und brauchte daher nicht mehr weiter behandelt werden.</p>



<p>Ein Laie fragt sich, wie es möglich ist, dass in dieser Sache ein Gericht (Amtsgericht) so und ein anderes (LG München I) so urteilen konnte.</p>



<p>Zunächst ist hier festzustellen, dass das Amtsgericht Fürstenfeldbruck für die Klage auf den niedrigen Honorarrest tatsächlich zuständig war, weil der Streitwert für diese Klage unter 5.000 € lag und noch keine Klage über die Honorarforderung anhängig war.</p>



<p>Weiter ist von Bedeutung, dass das Amtsgericht, als es Schäfer im Dezember 2024 auf Antrag seiner Anwälte auf Zahlung der eingeklagten 603 € verurteilte, keinen Zweifel hegte, dass Schäfer und nicht etwa die Gemeinde aus dem von Schäfer geschlossenen Anwaltsvertrag gegenüber den Anwälten zur Bezahlung des Honorars verpflichtet war.</p>



<p>Wie konnte es also später dazu kommen, dass das Landgericht München I der Gemeinde auf ihre in dem Prozess dort erhobene Widerklage auf Rückzahlung der von der Gemeinde an die Anwälte bezahlten Honorare hin nicht Recht gab, obwohl die Anwälte Schäfers mit ihrer beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck erhobenen Klage gegen Schäfer auf Zahlung des Honorarrestes selbst davon ausgingen, dass Schäfer ihr richtiger Anspruchsgegner war und obwohl diese Auffassung vom Zivilrichter beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck als richtig bestätigt worden war ?</p>



<p>Der Grund dafür liegt darin, dass der Einzelrichter beim Landgericht München I bei der Beurteilung des Bereicherungsanspruchs, der hier als alleinige Anspruchsgrundlage für eine Forderung der Gemeinde direkt gegen die Anwälte in Betracht kam, ganz formalistisch dabei stehen blieb, dass nach § 267 BGB eine Schuld auch von einem Dritten erfüllt werden kann, und dass der Einzelrichter nicht bereit war, dieses Ergebnis dahingehend zu hinterfragen, ob es auch den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB, entsprach.</p>



<p>Dabei hätte eine ganze Reihe von Gründen für eine Korrektur dieses Ergebnisses gegeben, vor allem den Folgenden:</p>



<p>Der Grundsatz des sogenannten Vorrangs der Leistungskondiktion vor einer Nichtleistungskondiktion geht auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1904 zurück (RGZ 60, 27). Das Urteil wird heute noch in den Kommentaren als Belegstelle für diesen Grundsatz zitiert. In jenem Fall ging es darum, dass ein cleverer Postbeamter durch Postanweisungen an private Gläubiger seinen Arbeitgeber dazu veranlaßte, ihn betreffende private Schulden zu bezahlen. Er tat dabei so, als hätte er das geschuldete Geld bei der Post einbezahlt. Als die Post ihrem betrügerischen Angestellten auf die Schliche gekommen war, verklagte sie die Person, an die das Geld abgeflossen war, auf Rückzahlung. Das Reichsgericht wies die Klage mit dem Argument ab, aus Sicht des Empfängers des Geldes sei alles in Ordnung gewesen. Er habe als Dritter i.S.d. § 267 Abs. 1 BGB geleistet. Daher sei er vor einem Konditikionsanspruch der Bank zu schützen. Die Bank müsse sich an ihren betrügerischen Angestellten halten. Das leuchtet ein, denn die Post hat eher Möglichkeiten, solche Mißbrauchsfälle zu unterbinden, als der Geldempfänger, der ja nun gar nichts weiß. Der Fall hier liegt aber doch ganz anders: Gläubiger ist eine Anwaltskanzlei, der bekannt ist, dass die Auszahlung von Geldern aus der Gemeindekasse zum Schutz des Steuerzahlers strengen Regeln unterliegt, dass für jeden Zahlungsvorgang eine Legitimation erforderlich ist, und dass der Mißbrauch von Befugnissen oder schlicht der Griff in die Kasse strafrechtlich sanktioniert ist. Warum wird in solchen Fällen der dienstleistende Anwalt von jedweder Prüfungspflicht entbunden und wird der Schwarze Peter der Allgemeinheit zugeschoben ?</p>



<p>Warum hat im Übrigen der Einzelrichter beim LG München I auch nicht die Berufungsfrist für das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck abgewartet, um zu sehen, ob es nicht vielleicht rechtskräftig wird ? </p>



<p>Die Gemeinde war aufgrund des Urteils des LG München I in der vertrackten Situation, einerseits vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck und auch vom Landgericht München I die Auffassung bestätigt zu sehen, dass Schäfer der wahre Schuldner war, jedoch vom Landgericht München I trotzdem keine Hilfe bekommen zu haben. Die Gemeinde blieb in dieser Situation gar nichts anders übrig, als gegen das Urteil des LG München I fristwahrend Berufung einzulegen und die Berufung zu betreiben, solange man von Schäfer nichts bekommen hatte und ihn insbesondere auch nicht überzeugen konnte, das aus der Gemeindekasse an seine Anwälte bezahlte Geld aus seiner Tasche freiwillig an die Gemeinde zu erstatten.</p>



<p>Man mußte auf jeden Fall Berufung einlegen, da völlig ungewiß war, ob man Schäfer zu einer freiwilligen Zahlung bewegen konnte, und weil zweitens ja nicht zu 100 % sicher war, ob man bei einer Klage gegen Schäfer dann auch obsiegen würde. Vor allem war aber auch verständlich, dass man nicht gleich auf Schäfer losgehen wollte (sondern zuerst eine Schadloshaltung bei den Anwälten versuchte), da man zum einen gute Argumente für eine sog. Direktkondiktion hatte und zum anderen das Verhältnis zwischen Gemeinderat und Erstem Bürgermeister bei einer Klage gleich gegen Schäfer wohl auf längere Zeit sehr belastet gewesen wäre.</p>



<p>Warum der Einzelrichter beim Landgericht München I diesen Argumenten, die sicher auch die Gemeinde vorgebracht hat, kein Gehör geschenkt hat, erschließt sich nicht. Der Geschädigte ist letztlich der Steuerzahler. Man sieht leider auch an anderen Fällen gerade (Cum-Ex . Cum-Cum und Maskenankäufe durch Gesundheitsminister Spahn), dass das vom Steuerzahler an den Fiskus bezahlte Geld scheinbar zu leicht kriminellen Machenschaften preisgegeben wird.</p>



<p>Umso erfreulicher ist es, dass es Runge und seiner Fraktion sowie Peter Falk und seiner Fraktion dann tatsächlich Ende April 2025 doch noch gelungen ist, Schäfer davon zu überzeugen, der Gemeinde dieses Geld, eine Summe von 8.832,32 €, zu erstatten.</p>



<p><strong>MM-Tagblatt und merkur.de vom 3.4.2025: &#8220; Bürgermeister zahlt Anwaltshonorar selbst&#8220; von Patrick Tietz</strong></p>



<p><a href="https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/groebenzell-streit-buergermeister-anwalt-kosten-einigung-rathaus-93663294.html?utm_source=_shared">https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/groebenzell-streit-buergermeister-anwalt-kosten-einigung-rathaus-93663294.html?utm_source=_shared</a></p>



<p><strong>FFB-SZ und sueddeutsche.de vom 3.4.2025: &#8222;Schäfer räumt Fehler ein und zahlt&#8220; von Gerhard Eisenkolb</strong></p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/groebenzell-schaefer-fehler-honoraraffaere-li.3230361">https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/groebenzell-schaefer-fehler-honoraraffaere-li.3230361</a></p>



<p>Die Sache hatte noch einen Nachklapp insofern, als auf einen Antrag der SPD-Fraktion hin (siehe TOP 17 der Gemeinderatssitzung vom 26.6.2025) ein in der Honorarsache am 27.3.2025 <strong>nichtöffentlich </strong>gefasster Beschluss, gegen das Urteil des LG München I vom 28.2.2025 fristwahrend Berufung einzulegen, die Berufung aber bei erfolgreicher Verhandlung mit dem Bürgermeister, dass er freiwillig zahlt, wieder zurück zu nehmen, gemäß § 21 Abs. 3 Geschäftsordnung der Gemeinde wegen zwischenzeitlichem Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit öffentlich zu machen. Die ursprünglich in TOP 17 der Gemeinderatssitzung vom 26.6.2025 vorgesehene Behandlung des Antrages wurde auf die Gemeinderatssitzung vom 17.7.2025 TOP 15 verschoben. Laut Protokoll zu dieser Sitzung zu TOP 15 las der 2. Bürgermeister, nachdem er nach dem TOP 14 von Schäfer die Sitzungsleitung übernommen hatte, den Beschlusstext vor und nahm der Gemeinderat dies zur Kenntnis. Gemeint war wahrscheinlich, dass der Gemeinderat der Öffentlichmachung zustimmt.</p>



<p>Die SPD wollte mit ihrem Antrag vermutlich, dass in einem gemeindlichem Protokoll aufscheint, dass dem Ersten Bürgermeister sozusagen erst die Folterwerkzeuge gezeigt werden mussten, bevor er einlenkte.</p>



<p>Es ist daher sicher auch kein Zufall , dass die Öffentlichmachung der Beschlüsse vom 27.3.2025 in der Sitzung am 17.7.2025 unmittelbar nach einem Beschluss in TOP 14 erfolgte, dass dem Ersten Bürgermeister für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong> (!) Entlastung erteilt wird.</p>



<p>Foto: JGB</p>
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		<title>Faktencheck wünscht ein glückliches neues Jahr</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/12/27/faktencheck-wuenscht-ein-glueckliches-neues-jahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[verwaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Dec 2025 21:22:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein neuer Faktencheck mit einem Rückblick auf das Jahr 2025 folgt in Kürze.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein neuer Faktencheck mit einem Rückblick auf das Jahr 2025 folgt in Kürze.</p>



<p></p>
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			</item>
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		<title>Lorem ipsius</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/10/31/platzhalter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2025 13:41:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[lorem ipsius beretrum]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>lorem ipsius beretrum</p>
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			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Ich hab` nichts zu sagen&#8220;</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/09/30/ich-hab-nichts-zu-sagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2025 16:16:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[ist oder war eine Redewendung, die die großartige (und im Übrigen völlig uneitle) Schauspielerin Therese Giehse gerne benutzte, wenn sie mit Worten gerade nichts von sich geben wollte. Wenn jemand mit Worten ausdrücklich nichts von sich geben will, sagt er auch etwas, vielleicht sogar mehr, als wenn er das, was er denkt, mit Worten sagen würde. Man kennt auch den ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2025/09/30/ich-hab-nichts-zu-sagen/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>ist oder war eine Redewendung, die die großartige (und im Übrigen völlig uneitle) Schauspielerin Therese Giehse gerne benutzte, wenn sie mit Worten gerade nichts von sich geben wollte. Wenn jemand mit Worten ausdrücklich <strong>nichts</strong> von sich geben will, sagt er auch etwas, vielleicht sogar mehr, als wenn er das, was er denkt, mit Worten sagen würde. Man kennt auch den Begriff des beredeten Schweigens. &#8222;Beredtes Schweigen&#8220; ist ein Paradoxon, heißt etwas in sich Widersprüchliches.</p>



<p>Nicht weit entfernt von einem beredten Schweigen ist, wenn jemand scheinbar sich wundernd sagt: &#8222;so &#8230;.. könnte man es auch anschauen&#8220;. Damit drückt der Sprecher aus, dass er gerade ein Aha-Erlebnis gehabt hat. Er sagt aber nicht, worin dieses besteht oder welcher Gedanke ihm gerade gekommen ist.</p>



<p>Man kann den Ausruf: &#8222;So könnte man es auch anschauen&#8220; auch ironisch einsetzen, d.h. mit gespielter Verwunderung. Dann würde der Ausruf in Wahrheit das Gegenteil dessen bedeuten, was die Worte scheinbar sagen, nämlich, dass das, was das Gegenüber gerade eben gesagt oder behauptet hat, nach Meinung des Sprechers völliger Unsinn ist, in Wahrheit also meint: &#8222;so kann man es gerade <strong>nicht </strong>anschauen !&#8220;</p>



<p>Sieht man sich den Lauf der Dinge an, was gerade da oder dort passiert oder immer noch andauert auf der Welt, sei es in der Ukraine, in den USA oder im Gazastreifen, weiß man &#8211; bayerisch &#8222;gsagt&#8220; &#8211; eigentlich schon lange nicht mehr, was man sagen soll.</p>



<p>Die Probleme auf kommunaler Ebene kommen einem immer kleiner vor. </p>



<p>Im nächsten Frühjahr sind in Bayern wieder Kommunalwahlen. Der Chef des Bayerischen Gemeindetags Uwe Brandl sagte kürzlich, dass die Parteien und Wählergruppen in immer mehr Kommunen in Bayern Schwierigkeiten haben, genügend Leute zu finden, die bereit sind, für den Gemeinderat oder den Stadtrat oder auch den Posten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zu kandidieren:</p>



<p><strong>Vor der Kommunalwahl in Bayern: Kandidaten verzweifelt gesucht, Münchner Merkur,</strong> <strong>19.9.2025</strong>, Artikel von Dirk Walter </p>



<p><a href="https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/vor-der-kommunalwahl-in-bayern-kandidaten-verzweifelt-gesucht/ar-AA1MNXmw">https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/vor-der-kommunalwahl-in-bayern-kandidaten-verzweifelt-gesucht/ar-AA1MNXmw</a></p>



<p>Eine wichtige Ursache sieht Uwe Brandl darin, dass viele Kommunen aufgrund von Geldmangel keinen Gestaltungsspielraum mehr haben. Tatsächlich: von dem zu Anfang der Legislaturperiode auf Bundesebene beschlossenen Sondervermögen ist noch nicht viel bei den Kommunen angekommen.</p>



<p>Die Umfragewerte der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD verharren sicher nicht ganz ohne Grund auf einem durchwachsenen Niveau. </p>



<p>Unsere Demokratie ist einem permanenten Stresstest ausgesetzt. Die Autokraten dieser Welt (Trump, Putin, Xi Jingping, um nur die Wichtigsten zu nennen) tun sich mit dem Lenken ihrer Staaten leichter als die Organe in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen. Leider verwalten sie ihre Staaten nicht nur, sondern sind sie auf Expansionskurs.</p>



<p>In einer Situation wie der unseren muss man die Einstellungen &#8211; ich lege hier das Bild eines Motors zugrunde &#8211; ständig überprüfen und bereit sein, sie auch zu ändern. Alte, bequem gewordene Gewißheiten helfen nicht weiter. Sie führen schnell in eine Sackgasse oder haben schon in Sackgassen geführt. Wie kommt man aus einer solchen wieder heraus ?</p>



<p>Es sind Zeiten, in denen Dealmaker, Glücksritter, Aufwiegler und Schreihälse ihre Chancen wittern. Dann gilt das Recht des Stärkeren und des Schnelleren. Es scheint nicht die Zeit zu sein, den Menschen lange zu erklären, worum es geht und warum diese oder jene Politik verfolgt wird.</p>



<p>In so einer Situation hilft nur, sich auf die eigenen Mittel und Möglichkeiten zu besinnen und diese rational, d.h. so unaufgeregt wie möglich einzusetzen. Mehr von der strengen Klarheit der Therese Giehse täte manchmal ganz gut.</p>



<p></p>



<p>Bild: Danke Bundespost !</p>



<p></p>



<p></p>
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		<title>111 Jahre Gröbenzeller Hof &#8211; 22 Jahre &#8222;El Greco&#8220;</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/07/30/111-jahre-groebenzeller-hof-22-jahre-el-greco/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2025 19:17:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gröbenzeller Ortshistoriker Johann G. Böhmer übergab dem Pächter des griechischen Restaurants „El Greco“ in der Olchinger Straße, Gröbenzell, Dani Dervishi, am Anfang dieser Woche im Vorgriff auf das am 1. August 2025 fällige Jubiläum „111 Jahre Gröbenzeller Hof“ eine gerahmte historische Postkartenaufnahme von dem Gasthof „Gröbenzeller Hof“ wie er ursprünglich aussah. Dazu ein Blick in die Historie: Die Eröffnung ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2025/07/30/111-jahre-groebenzeller-hof-22-jahre-el-greco/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Gröbenzeller Ortshistoriker Johann G. Böhmer übergab dem Pächter des griechischen Restaurants „El Greco“ in der Olchinger Straße, Gröbenzell, Dani Dervishi, am Anfang dieser Woche im Vorgriff auf das am 1. August 2025 fällige Jubiläum „111 Jahre Gröbenzeller Hof“ eine gerahmte historische Postkartenaufnahme von dem Gasthof „Gröbenzeller Hof“ wie er ursprünglich aussah.</p>



<p><em>Dazu ein Blick in die Historie:</em></p>



<p><em>Die Eröffnung war am Samstag, den 1. August 1914, somit genau an dem Tag, als das Deutsche Reich dem russischen Zarenreich nach Verstreichen eines Ultimatums den Krieg erklärte. Erbauer dieses Wirtschaftsgebäudes war Justizrat Dr. Franz Troll, der es am Rande seines Gutes Gröbenzell errichten ließ und der damit die Gastwirtschaft auf dem Gutshof in ein eigenes Gebäude umsiedelte. Sein jüngster Sohn erhielt im Dachgeschoss eine schöne Wohnung mit Jugendstil-Loggia zur Straße hin</em>, s<em>iehe <em>auf der alten Postkartenansicht</em> oben das kunstvolle dreiteilige Geländer der Loggia, aber auch die beiden Eisenstangen auf dem Walmdach mit verspielten Tierdarstellungen, u.a. einem Pfau, on top. </em></p>



<p><em>Die Geschichte des Anwesens ist bewegt. Nachdem Justizrat Dr. Troll &#8211; er ist geboren 1854 in Edenkoben in der Pfalz – im Juni 1918 verstorben war, wollten seine drei Söhne das Gut mit dem Wirtschaftsgebäude verkaufen, jedoch kam der Besitz über ein Vorkaufsrecht 1921 an die Bayerische Siedlungs- und Landbank. Diese veräußerte das Gut zusammen mit dem Gröbenzeller Hof 1922 an Michael Böhmer (1879 – 1944), den Großvater von Johann G. Böhmer. Michael Böhmer quartierte nach dem 1. Weltkrieg Oskar Hartl (1892 -1962) in dem Gebäude ein und gab ihm auch die Stelle als Wirt. So lotste er Hartl als ersten Lehrer von Olching nach Gröbenzell.</em></p>



<p><em>In den folgenden Jahrzehnten gab es etliche Eigentums- und Pächterwechsel. 1931 erwarb Maria Jäger, verwitwete Donhauser, den Gröbenzeller Hof und bewirtschaftete ihn mit ihrem zweiten Mann Benno Jäger. Ihr Sohn Hans Donhauser trat neben diesen beiden bald schon als Geschäftsführer auf, wie Inserate in den örtlichen Zeitungen zeigen. <em>In den späten 1950er Jahren baute Hans Donhauser einen Saal an. </em>Er führte die Gastwirtschaft zusammen mit seiner Frau Franziska (Fanny) bis 1963. </em></p>



<p><em>In eben diesem Jahr erwarb der Brauereibesitzer Hans Schreiegg aus Thannhausen &#8211; ihm gehörte die Postbräu Thannhausen &#8211;  den Gröbenzeller Hof und ließ ihn durch verschiedene Pächter betreiben. In den 1960er und 70er Jahren war Kurt Lorenz der Pächter, in den 1980ern Uli Welzel. </em></p>



<p><em>2003 erwarb ein griechischer Geschäftsmann den Besitz, als bereits vom Abbruch die Rede war. Er richtete ein griechisches Lokal namens „El Greco“ in den Gasträumen ein und gestaltete den ganzen Komplex um.  In diesem Zuge gestaltete der neue Eigentümer die Freifläche mit den großen Bäumen neben dem Gebäude zu einem beliebten Biergarten um. 2011 übernahm Dani Dervishi das Restaurant &#8222;El Greco&#8220; als neuer Pächter.</em></p>



<p><em>Im Gröbenzeller Hof fanden von Anbeginn nicht nur viele private Feste und Feierlichkeiten, sondern auch zahlreiche Sitzungen und Veranstaltungen von Parteien und Vereinen statt. Ein Meilenstein für die Entwicklung der Siedlung zur Gemeinde war zweifelsohne die Versammlung im Gröbenzeller Hof am 6.6.1924, in der viele Anwesende mit ihrer Unterschrift auf einer Liste erstmals ihren Wunsch bekundeten, dass Gröbenzell eine eigene Gemeinde werden soll. So ließen sich noch viele Ereignisse und Begebenheiten mit dieser besonderen Örtlichkeit verbinden.</em></p>



<p><em>Zufällig jährt sich die Einrichtung des bekannten und beliebten griechischen Restaurants „El Greco“ vor 22 Jahren in diesem Jahr ebenfalls mit einer Schnapszahl:&nbsp; somit gleich ein doppelter Grund zum Feiern !</em></p>



<p></p>



<p>Repro: Privatarchiv Johann G. Böhmer</p>



<p></p>
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		<title>mixed pickles zur Sonnwende &#8211; Teil 1</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/06/21/mixed-pickles-zur-sonnwende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Jun 2025 17:45:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[Fall Hanna Wörndl: Haftentlassung für den 2024 als Mörder verurteilten Sebastian T. – nach dem Fall Genditzki erneut großer Erfolg für Rechtsanwältin Regina Rick mit einer Wiederaufnahme Am Freitagmittag teilte das Landgericht Traunstein mit, dass es den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben hat. Sebastian T. war im Frühjahr 2024 von der 2. Jugendkammer des Landgerichts wegen Mordes zu neun Jahren ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2025/06/21/mixed-pickles-zur-sonnwende/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Fall Hanna Wörndl: Haftentlassung für den 2024 als Mörder verurteilten Sebastian T. – nach dem Fall Genditzki erneut großer Erfolg für Rechtsanwältin Regina Rick mit einer Wiederaufnahme</strong></p>



<p>Am Freitagmittag teilte das Landgericht Traunstein mit, dass es den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben hat. Sebastian T. war im Frühjahr 2024 von der 2. Jugendkammer des Landgerichts wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. am 3. Oktober 2022 die Studentin Hanna Wörndl auf dem Heimweg von einer Disco ermordet hat. Das Gericht stützte sich dabei auf die Zeugenaussage eines Mithäftlings von T. in der Untersuchungshaft, der behauptete, T. habe ihm die Tat beim Kartenspielen in der Zelle gestanden und dabei auch den Tathergang detailliert erzählt. Wie man der Presse entnehmen kann, war die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen von der Verteidigerin Regina Rick sofort entschieden in Frage gestellt worden, da der Zeuge schon in anderen Verfahren gelogen habe und da der Zeuge selbst schon gesagt habe, an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung zu leiden. Weiter ist dem unten zuerst beigefügten Bericht der SZ zu entnehmen, dass die Verteidigerin deshalb beantragt hatte, die Gefängnispsychologin des Zeugen zu hören, dass die Vorsitzende Richterin dies in der Verhandlung aber abgelehnt habe.</p>



<p>SZ vom 20.6.2025, 16:21 h: Angeblicher Mörder auf freiem Fuß:</p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hanna-woerndl-sebastian-t-moerder-li.3272066?reduced=true">https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hanna-woerndl-sebastian-t-moerder-li.3272066?reduced=true</a></p>



<p>SZ vom 20.6.2025, 13:06 h: Vermeintlicher Mörder von Hanna Wörndl kommt frei:</p>



<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-hanna-woerndl-haft-entlassung-sebastian-t-li.3272064">https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-hanna-woerndl-haft-entlassung-sebastian-t-li.3272064</a></p>



<p>Irritierend an der damals positiven Bewertung dieser Zeugenaussage durch das Gericht ist, dass für diesen Zeugen kurz darauf ein Prozess anstand, bei dem dieselbe Richterin den Vorsitz führte. Somit hatte der Zeuge ein Motiv für eine Falschaussage zu Lasten des T., nämlich sich bei der Richterin beliebt zu machen. Eine Unebenheit in dem Prozess vor dem Landgericht war ferner, dass das Gericht der Verteidigerin Aktenstücke, die für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Zeugen wichtig waren, erst nach dem gegen T. ergangenen Urteil zugänglich machte.</p>



<p>MM vom 21./22.6.2025: Fall Hanna: Sebastian T. ist frei:</p>



<p><a href="https://www.merkur.de/bayern/frei-wende-im-mordfall-hanna-aus-aschau-sebastian-ist-93794389.html">https://www.merkur.de/bayern/frei-wende-im-mordfall-hanna-aus-aschau-sebastian-ist-93794389.html</a></p>



<p>Die Verteidigerin hatte in der Revision unter anderem gerügt, dass ein von ihr im Frühjahr 2024 eingebrachter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin zu Unrecht abgelehnt worden war. Die Verteidigerin war bei einer Akteneinsicht zufällig in einem Nebenordner auf eine Mail der Vorsitzenden Richterin von Anfang Januar 2024 an den Staatsanwalt gestoßen, in dem die Richterin, ohne dies gegenüber der Verteidigung offen zu legen, geschrieben hatte, sie gehe davon aus, dass T. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde. Der BGH teilte die Auffassung der Verteidigung, dass die Verheimlichung dieser Äußerung  vor der Verteidigung und dem Angeklagten diesem gegenüber die Besorgnis der Befangenheit begründete und dass damit diese Richterin vom Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen. Der BGH hob daher das Urteil mit Beschluss vom 1.4.2025 (1 StR 434/24) auf und verwies die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung zurück.</p>



<p><a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025075.html">https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025075.html</a></p>



<p>Daraufhin holte die neu zuständige Jugendkammer ein psychologisches Gutachten zur Belastbarkeit dieser ominösen Zeugenaussage ein. Der Gutachter Max Streller kam zum Ergebnis, dass der Zeuge den Angeklagten T. fälschlich belastet habe. Der Zeuge habe eine ausgeprägte Neigung zum Lügen. Unabhängig davon hatte die Verteidigung weitere Gutachten in Auftrag gegeben, die ihrer Überzeugung nach belegen, dass Hanna W. genauso gut durch einen Unfall, heißt durch einen Sturz in den zum damaligen Zeitpunkt wegen eines Hochwassers reißenden Bärbach, ums Leben gekommen sein kann.</p>



<p>Auf das Gutachten Streller reagierte die neu zuständige Jugendkammer des LG Traunstein nun sehr schnell und hob den Haftbefehl auf, sodass der Angeklagte noch am vergangenen Freitag auf freien Fuß gesetzt werden konnte. Die Verteidigerin Regna Rick ist zuversichtlich, dass der neue Prozess zu einem Freispruch führen wird.</p>



<p>Im Sommer 2022 war Regina Rick zugunsten des wegen Mordes zu lebenslang verurteilten Hausmeisters <strong>Manfred Genditzki</strong> eine ähnlich spektakuläre Wende gelungen. Dabei ging es um den Tod der Rentnerin Liselotte Kortüm im Oktober 2008 in ihrer Badewanne. Genditzki war am 12.5.2010 von einer Schwurgerichtskammer des LG München II und nach Aufhebung dieses Urteils durch den BGH am 12.1.2011 dann am 17.1.2012 nochmals von einer anderen Schwurgerichtskammer desselben Gerichts wegen Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der erneute Revisionsantrag scheiterte.</p>



<p>FAKTENCHECK hat in den Beiträgen im August 2022, im Dezember 2022 und im Dezember 2023 schon mehrfach über den Fall &#8222;Genditzki&#8220; berichtet.</p>



<p>In jenem Fall hatte die Staatsanwaltschaft und mit ihr dann das Landgericht zunächst das Mordmotiv „Habgier“ als erfüllt angesehen, wobei angenommen wurde, dass Genditzki Geld der Frau Kortüm unterschlagen hatte. Das Gericht hat dieses Motiv im ersten Urteil dann, wohl weil sich das Motiv &#8222;Habgier&#8220; nicht ausreichend begründen ließ, durch ein anderes gesetzliches Mordmerkmal, nämlich die Annahme einer Verdeckungsabsicht wegen einer angeblich vorher zugefügten Körperverletzung, ersetzt. &nbsp;Rick versuchte nach der erneuten Verurteilung durch das LG München II am 17.1.2012 der Staatsanwaltschaft mit einer Computersimulation nahe zu bringen, dass die Rentnerin genausogut beim Wäschewaschen in der Badewanne in diese gestürzt und dann in der Badewanne ertrunken sein konnte. Erst durch die Einschaltung des Bayerischen Landtags im Jahr 2018 konnte Rick schließlich den Boden für einen Wiederaufnahmeantrag bereiten, der aber dann auch erst in der zweiten Instanz am 23.9.2021, also drei Jahre später, vom OLG München für zulässig erklärt wurde. Es dauerte dann nochmals 11 Monate bis am 12.8.2022 die Wiederaufnahme tatsächlich angeordnet und Genditzki endlich aus der Haft entlassen wurde. Acht Monate später am 26.4.2023 begann die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I. Ab da ging es dann sehr schnell: schon am 7.7.2023 wurde Genditzki schließlich freigesprochen. Er saß letztendlich 13 ½ Jahre unschuldig im Gefängnis. &nbsp;Von der Vorlage des Sturzgutachtens bis zur Freilassung Genditzkis hat es allein über drei Jahre und bis zum Freispruch über vier Jahre gedauert. Das zeigt, wie lange sich eine solche Wiederaufnahme hinzieht, bis ein Freispruch erzielt ist.</p>



<p>Auf ihrer website schildert Rechtsanwältin Rick durch Hinweis auf diverse Presseartikel, u.a.</p>



<p><a href="https://www.stern.de/panorama/verbrechen/bizarrer-prozess-in-landshut-ein-horror-mord--der-keiner-war-3527192.html">https://www.stern.de/panorama/verbrechen/bizarrer-prozess-in-landshut-ein-horror-mord&#8211;der-keiner-war-3527192.html</a></p>



<p>auch noch einen anderen von ihr erfolgreich vertretenen Wiederaufnahmefall, und zwar den Fall des 2001 nach einem abendlichen Wirtshausbesuch spurlos verschwundenen <strong>Landwirts Rudolf Rupp</strong>. In  diesem Fall hatte das Schwurgericht des LG Ingolstadt Rupps Ehefrau und einen Ex-Freund einer der Töchter wegen Totschlags aufgrund von deren Geständnis (!) zu 8 ½ Jahren Haft verurteilt.</p>



<p><a href="http://verkehrsrecht-muenchen.eu/presse-verkehrsrecht-strafrecht.html">http://verkehrsrecht-muenchen.eu/presse-verkehrsrecht-strafrecht.html</a></p>



<p>Nachdem aber 2009 völlig überraschend Rupps Mercedes mit dessen Leiche am Steuer bei Baggerarbeiten zufällig in der Donau gefunden und aus dem Fluß  herausgezogen worden war, war klar, dass wesentliche Teile der Feststellungen, auf denen das Urteil beruhte, nicht zutrafen, und dass folglich auch die Geständnisse der im Gefängnis einsitzenden Personen falsch waren. Erst nach hartem Kampf der Verteidigung gab das OLG München 2010 den Wiederaufnahmeanträgen statt und sprach eine Kammer des LG Landshut die beiden Angeklagten frei. Wie die detaillierten falschen Geständnisse zustande gekommen waren, wurde juristisch nie aufgearbeitet. Die Zahlung einer Haftentschädigung konnte vermieden werden, da das LG Landshut trotz der Freisprüche weiter davon überzeugt war, dass einer der beiden Angeklagten Rupp getötet hatte, dass aber eben nur nicht feststellbar war, wer von den beiden, und dass die Angeklagten wegen ihrer falschen Aussagen selbst schuld seien an ihrer Verurteilung. &nbsp;&nbsp;</p>



<p><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp">https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp</a></p>



<p>Es liegt auf der Hand, dass für das Durchfechten einer Wiederaufnahme ein großes Durchhaltevermögen und eine enorme Gedankenschärfe erforderlich ist. Ein weiterer aktuell noch schwebender Fall in München ist der des 2006 geschehenen <strong>Parkhausmordes &#8222;Charlotte Böhringer&#8220;</strong>. Hier ist der in 2007 vom Landgericht München I in einem Indizienprozess verurteilte Neffe des Opfers Bence Toth am 24.4.2023 nach 17 Jahren Haft und somit verbüßter Strafe aus der Haft entlassen worden. Anfang der Jahres 2025 nahm nun das Landgericht Augsburg einen nach mehreren erfolglosen Versuchen erneut gestellten Wiederaufnahmeantrag von Bence Toth an. Grund der Wiederaufnahme ist, dass nun eine sehr wahrscheinlich entlastende Zeugenaussage zur Verfügung steht, die in dem bisherigen Verfahren zulässig verweigert worden war. Verteidiger ist dort der Fachanwalt für Strafrecht Peter Witting.</p>



<p></p>



<p>Foto: pixabay: Danke Pete Linforth</p>
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		<title>mixed pickles zur Sonnwende &#8211; Teil 2: geplantes Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (SLAPP)</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/06/22/mixed-pickles-zur-sonnwende-teil-2-geplantes-gesetz-gegen-einschuechterungsklagen-slapp/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jun 2025 16:06:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vom 20.6.2025 sollen die Gerichte bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Unter Einschüchterungsklagen versteht man Klagen, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Solche Klagen richten sich nach der Pressemitteilung des BMJV Nr. 22/2025 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_Anti_SLAPP.html zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder gegen ... <div><a href="https://groebenzell-faktencheck.de/2025/06/22/mixed-pickles-zur-sonnwende-teil-2-geplantes-gesetz-gegen-einschuechterungsklagen-slapp/" class="more-link">weiterlesen</a></div>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nach einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vom 20.6.2025 sollen die Gerichte bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Unter Einschüchterungsklagen versteht man Klagen, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken.</p>



<p>Solche Klagen richten sich nach der Pressemitteilung des BMJV Nr. 22/2025 </p>



<p><a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_Anti_SLAPP.html">https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_Anti_SLAPP.html</a></p>



<p>zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder gegen Nichregierungsorganisationen (NGOs). Der Begriff <strong>SLAPP</strong> wiederum ist eine Abkürzung der englischen Beschreibung als „Strategic Lawsuit Against Public Participation“.</p>



<p>Die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig schreibt in dieser Presseerklärung, dass kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie elementar sind, und dass wir deshalb nicht zulassen dürfen, dass solche Stimmen mit mißbräuchlichen Klagen unterdrückt werden – nur weil sie einzelnen nicht passen. Deshalb werden den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand gegeben, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Das Gesetz sei Ausdruck guter demokratischer Vorsorge. Demokratie lebe von der Diskussion und dem Austausch konträrer Ansichten.</p>



<p>Man wird daher nicht fehlgehen, wenn man zu dem zu schützenden Personenkreis nicht nur Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zählt, sondern auch ganz normale Bürger, die sich am öffentlichen Diskurs beteiligen wollen oder eine Diskussion öffentlich anstoßen wollen.</p>



<p>Da die Äußerungen, die geschützt werden sollen, nicht auf bestimmte Formen beschränkt sind, fallen darunter grundsätzlich sicher auch solche via social media wie Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp oder X. Es muss aber andererseits gleichzeitig bedacht werden, dass mit &nbsp;Äußerungen über social media schnell, einfach und inhaltlich nahezu unkontrolliert weltweit eine unbegrenzt große Anzahl von Adressaten erreicht werden kann, und somit social media leicht dazu eingesetzt werden können, Personen in ihrem Achtungsanspruch zu verletzen, Lügen über sie zu verbreiten, sie zu mobben oder gegen sie zu Haß aufzustacheln. Das Gefährliche an solchen Äußerungen (posts) über social media ist die Schnelligkeit solcher Äußerungen und der geringe Aufwand, der für solche Äußerungen nötig ist, dann auch die Anonymität, unter der die Äußerung erfolgen kann. Somit ist es schwer bis teilweise unmöglich, sich gegen böswillige posts zu wehren.</p>



<p>Das heißt: nicht jede Unterlassungsklage, die sich gegen einen post in den social media richtet, ist automatisch eine rechtsmißbräuchliche Einschüchterungsklage, sondern es kommt eben auf den Inhalt der Äußerung, ihre Zielrichtung und die weiteren konkreten Umstände an.</p>



<p>Bei Einschüchterungsklagen handelt es sich um ein Phänomen, das auch die Tendenz in sich hat, sich schnell zu verbreiten, und das deshalb relativ unbemerkt und rasch zu einem Einschlag (impact) in gesunde demokratische Strukturen führen kann. Das Phänomen kann auch schnell Nachahmer finden und sich exponentiell verbreiten. Sicher besteht auch hier die Gefahr einer Verwilderung der Sitten und einer Gefahr für die Gesellschaft, wenn man nicht rechtzeitig und angemessen gegensteuert.</p>



<p>FAKTENCHECK begrüßt daher diese Gesetzgebungsinitiative. Ihr Nutzen besteht schon allein darin, dass das Problem identifiziert und benannt wird. Wenn jemand von einer Einschüchterungsklage betroffen ist, wird ein Gericht in Zukunft nicht mehr sagen können, das Phänomen sei ihm unbekannt und es wisse nicht, was die oder der Beklagte meine.</p>



<p></p>



<p>Foto: pixabay. Danke digital artist</p>
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		<title>Alles neu macht der Mai</title>
		<link>https://groebenzell-faktencheck.de/2025/05/31/alles-neu-macht-der-mai/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Johann G. Böhmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 May 2025 14:25:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://groebenzell-faktencheck.de/?p=2174</guid>

					<description><![CDATA[Text kommt noch]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Text kommt noch</p>
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